| Sonderleistungen
In meiner Praxis biete ich neben Psychotherapie auch Entspannungs-/ Stressbewältigungskurse und Elterntrainings an.
Darüberhinaus bin ich in der Fachsupervision und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte tätig. Spezielle Therapieangebote, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehören - wie die Behandlung von Flugangst, Raucherentwöhnung u.a. -, können als IGEL-Leistungen durchgeführt werden.
Gutachtenerstellung
Ich erstelle im Auftrag der betroffenen Familien oder des zuständigen Jugendamtes Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahme zur Feststellung einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)/ Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) haben Kinder und Jugendliche, die unter einer seelischen Behinderung leiden oder von einer solchen bedroht sind, einen Anspruch auf Eingliederungshilfe (§35a SGBVIII). Der zentrale Aspekt ist hierbei nicht eine seelische Erkrankung des Kindes als solches, sondern die Frage nach der Eingliederung in die Gesellschaft bzw. ihrer Beeinträchtigung aufgrund der Erkrankung. Die möglichen Formen der Hilfe sind gesetzlich geregelt. Die Entscheidung im Einzelfall trifft das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt stellt zuvor fest, ob das Kind/ der Jugendliche unter einer (drohenden) seelischen Behinderung leidet und bedient sich hierzu eines von einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. eines Kinder- und Jugendpsychiaters erstellten Gutachtens bzw. einer gutachterlichen Stellungnahme.
Die Kosten dieser, außerhalb der Richtlinien-Psychotherapie liegenden Angebote müssen jedoch privat getragen werden.
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